Leitfaden - Einsätze in der Corona-Situation

Der Leitfaden von SPF Foleja wurde am 24.März 2020 in der Zeit des strickten Lockdowns erstellt. Das Vorgehen richtet sich nach den Vorgaben und Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit, der Fachverbände und der Institutionen. Das Vorgehen wird der aktuellen Situation angepasst.

Zum Beispiel: 


Leitfaden SPF-Foleja


1. Familienbegleitung  

Die Familien werden in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit bedarfsgerecht unterstützt und via Homeoffice (Videoanrufe/ Telefonate/ Skype/ E-Mail/ Whatsapp/ sms) begleitet.  Die Familienbegleitung - mit Fokus auf die Bewältigung der aktuellen Situation des Familienlebens sowie im Fokus auf die Zielerreichung - findet grossmehrheitlich per Videotelefon statt. Die Familienbegleiterin ruft mehrmals am Tag zu fest vereinbarten Zeiten an und spricht mit den Eltern, den Kindern (gemeinsam oder einzeln- je nach Bedarf), um die Familie in dieser anspruchsvollen Situation bedarfsgerecht und zur weiteren Zielerreichung begleiten zu können und leistet die Stunden gemäss Kostengutsprache. 
 
2. Krisensituationen  

2.1.Kontakt mit Schulsozialarbeit:   
Falls es eine Krise aufgrund der Tatsache gäbe, dass fast alle Familienmitglieder nun fast immer zu Hause anwesend sind und die ungewohnte räumliche und zeitliche Nähe für das Familiensystem störend ist, würde zunächst der Kontakt mit dem Schulsozialarbeiter hergestellt. Dieser berät Eltern, Jugendliche und Kinder in dieser Situation.
 
2.2.Notfallbetreuung in den Schulen:  
Wenn die Eltern massiv und extrem überlastet sind und die Kinder sich nicht mehr in der Norm verhalten können, viele und extreme Streitsituationen auftauchen und es nicht absehbar ist, ob die Eltern die Betreuung in diesem Rahmen weiterhin aufrecht erhalten können etc., wird versucht, eine ausserordentliche Notfallbetreuung in der Schule zu erwirken.
 

3. Akute Notfälle/ Kindswohlgefährdung

Im akuten Notfall (z.B. ungeplanter Klinikaufenthalt der Mutter, der Eltern etc.), wenn das Kindswohl gefährdet ist, nimmt die Familienbegleiterin umgehend Kontakt zur Beiständin auf und man bespricht das weitere Vorgehen. 
 
4. Tagesstruktur  

Für die begleiteten Familien wurde zusätzlich ein "Tagesstruktur-Blatt" für Eltern, Jugendliche und Kinder erstellt und an die Familien weitergeleitet (inklusive Blatt "Ideensammlung"). Dies wurde mit den Familien thematisiert, bedarfsgerecht in Zusammenarbeit mit der Familienbegleiterin und er jeweiligen Familie individuell angepasst. Man schaut gemeinsam von Tag zu Tag, ob die Struktur funktioniert und was die Familien zusätzlich benötigen, um die Alltagsstrukturen zu Hause in dieser Sondersituation gut meistern zu können. Die Gestaltung des Wochenendes wird jeweils individuell und bedarfsgerecht mit den Familien besprochen.   


5. Schutz bei Vorort-Kontakten/ begleitete Besuchsrechte 

Direktkontakte mit Klienten, Pflegefamilien, Auftraggebenden sind auf ein Minimum beschränkt. Einzige Ausnahmen sind absolut notwendige Kontakte. Dies sind Kontakte, bei denen das Kindeswohl nur durch einen Direktkontakt gewährleistet werden kann. 
 
Besuche vor Ort werden draussen gemäss den jeweils neuesten Richtlinien des BAG (u.a. mindestens 2 m Abstand etc.) nur mit gesunden Personen, die keine Symptome zeigen, durchgeführt.  Abgeklärt wird zudem im Vorfeld, ob die Person zur Risikogruppe gehört oder mit Personen, die zur Risikogruppe gehören, in Kontakt steht. 
 
Besuchsrechtsbegleitungen finden in Rücksprache mit Auftraggeber unter Einhaltung von Hygienemassnahmen, falls immer möglich, statt.  Besuchsrechtsbegleitungen (mit gerichtlicher Verfügung) können nur durch die Auftraggebenden abgesagt werden. 
 
6. Klienten in Institutionen 

Vor jedem Termin ist mit der Institution zu klären, welche Regeln in der jeweiligen Institution gelten.
 Sensibilisierung der Klienten/ Informationsvermittlung Die Klienten werden gemäss den Informationen des BAG etc. informiert und ihnen werden die Regeln betreffend Sozialkontakten vermittelt.